Feuerstättenschau
Für Eigentümer und Mieter
Die Feuerstättenschau soll die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlagen in Ihrem Haus gewährleisten. Ich als Ihr Bezirksschornsteinfeger überprüfe:
- Heizkessel
- Gastherme
- Kaminöfen
- Kachelöfen
- offene Kamine, die ansonsten keiner regelmäßigen Kontrolle unterliegen
Der Feuerstättenbescheid wird von Ihrem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erstellt. Der Bescheid informiert über notwendige Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den Feuerungsanlagen und über die Zeiträume, in denen die Überprüfungen stattfinden müssen.
Die Feuerstättenschau erfolgt zweimal in 7 Jahren.
Umfassende Informationen für Hauseigentümer und Mieter finden Sie in der Informationsbroschüre.