Feuerstättenschau

Für Eigentümer und Mieter

Die Feuerstättenschau soll die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlagen in Ihrem Haus gewährleisten. Ich als Ihr Bezirksschornsteinfeger überprüfe:

  • Heizkessel
  • Gastherme
  • Kaminöfen
  • Kachelöfen
  • offene Kamine, die ansonsten keiner regelmäßigen Kontrolle unterliegen

Der Feuerstättenbescheid wird von Ihrem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erstellt. Der Bescheid informiert über notwendige Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den Feuerungsanlagen und über die Zeiträume, in denen die Überprüfungen stattfinden müssen.

Die Feuerstättenschau erfolgt zweimal in 7 Jahren.

Umfassende Informationen für Hauseigentümer und Mieter finden Sie in der Informationsbroschüre.

» Flyer Feuerstättenschau